Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Institut für Ganzheitliche Integrative Atemtherapie und den Teilnehmern.

1.2 Auftragnehmer ist das Institut für Ganzheitliche Integrative Atemtherapie (Instituut voor Integratieve Ademtherapie VOF) mit Geschäftssitz in Naarden NH, Niederlanden, des Weiteren genannt ‚Institut‘. Teilnehmer sind diejenigen, die zugelassen sind zur Teilnahme an Trainings, Seminaren oder der Ausbildung des Institutes, des weiteren ‚Teilnehmer‘ genannt.

1.3 Programme des Instituts bestehen aus Ausbildungen, Nachschulungstrainings, einem sogenannten Professionalitätsjahr und maßgeschneiderten Programmen.

  • Die Ausbildung des Instituts ist ein offenes Lehrprogramm und variiert in der Anzahl der Studientage.
  • Eine Nachschulung ist ein zwei bis drei Tage andauerndes Training.
  • Das Professionalitätsjahr des Instituts ist ein offenes Lehrprogramm und variiert in der Anzahl der Studientage.
  • Ein maßgeschneidertes Programm wird gänzlich in Absprache zwischen dem Institut und dem Teilnehmer erstellt und kennt keine hierfür eigenen Einschreibungsregeln.

 

2. Leistungsumfang

2.1 Das Institut verpflichtet sich, den Vereinbarungen nachzukommen, insoweit es aufgrund der Sorgfaltspflicht und fachmännische Kenntnisse vom Institut verlangt werden kann. Die Vereinbarung definiert für das Institut eine Dienstleistungsverpflichtung, jedoch keine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Resultats. Dies gilt ebenfalls, wenn das Institut Dritte beauftragt, die Programme des Instituts durchzuführen.

 

3. Einschreiben für ein Programm

3.1 Der Teilnehmer schreibt sich für das von ihm gewählte Programm des Instituts ein, durch die Zusendung des unterzeichneten Anmeldeformular an das Institut. Die Einschreibung des Teilnehmers wird durch die Teilnahme am Einführungswochenende offiziell. Das Datum des letzten Tages des Einführungswochenendes gilt als Anmeldedatum.

3.2 Der Teilnehmer unterzeichnet einen Vertrag mit dem Institut während des sogenannten Einführungswochenendes.

 

4. Zulassung der Teilnehmer

4.1 Wenn ein Aufnahmegespräch Teil der Zulassung ist, beschließt das Institut über die letztendliche Zulassung des Kandidaten / Teilnehmers. Dies sind stets mündlich getroffene Zulassungen.

4.2 Das Institut entscheidet, ob Nachschulungsprogramme – Master Trainings -, aufgrund einer ausreichenden Teilnehmeranzahl stattfinden. Könnte ein Programm aufgrund einer zu geringen Teilnehmeranzahl nicht stattfinden, bietet das Institut den angemeldeten Teilnehmern eine Alternative an. Diese Alternative kann auch die Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren bedeuten.

 

5. Kosten und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Kosten der Ausbildung werden im Informationsmaterial über die Ausbildung angegeben. Eine unverbindliche Kostenindikation für Unterbringung und Verpflegung in den Seminarhäusern ist beigefügt. Die Preise werden stets unter Vorbehalt von möglichen Änderungen angegeben.

5.2 Die Preise der Ausbildung des Instituts verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

5.3 Die Ausbildungs- und Trainingsprogramme fallen zurzeit unter die Bildungsfreistellung und sind darum umsatzsteuerfrei.

5.4 Die Kosten der Seminarhäuser werden separat angegeben und sind abhängig vom gewählten Arrangement. Diese Kosten sind inklusive Mehrwertsteuer.

5.5 Der Teilnehmer bezahlt die gesamten Kursgebühren für ein Kursjahr zu Beginn des Ausbildungsjahres. Wenn das nicht möglich sein sollte, vereinbart der Teilnehmer schriftlich mit dem Institut eine Ratenzahlungsvereinbarung.

5.6 Innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen nach der Anmeldung hat der Teilnehmer ein Rücktrittsrecht. Bereits getätigte Zahlungen werden ohne Abzug von Verwaltungskosten vom Institut erstattet.

5.7 Das Institut verschickt, zusammen mit der Anmeldebestätigung, die Rechnung über die Ausbildungskosten. Diese Rechnung ist einen Monat vor Beginn der Ausbildung ohne jeden Abzug fällig. Ist dieser Termin verstrichen, muss die Zahlung umgehend erfolgen.

5.8 Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht dem Institut ohne weitere Mahnung die Verzinsung des Rechnungsbetrages zu. Die Verzinsungsperiode berechnet sich ab dem Rechnungsdatum.

5.9 Die Anmeldung zu einem Seminar oder offenen Training hat erst Gültigkeit, wenn die Seminargebühr auf das unten genannte Konto eingezahlt wurde (kostenlose Seminare ausgeschlossen).
Bankverbindung: M. Platteel-Deur, Stadtsparkasse Krefeld,
IBAN: DE70320500000059584433, BIC: SPKRDE33

 

6. Annullierung durch den Teilnehmer

6.1 Die Annullierung der Teilnahme an der Ausbildung muss schriftlich erfolgen

6.2 Wenn ein Teilnehmer während des Ausbildungsprogramms zeitweise verhindert ist, hat der Teilnehmer dies dem Institut – den Trainern – mitzuteilen.

6.3 Wenn ein Teilnehmer vorzeitig das Ausbildungsprogramm beenden will, informiert der Teilnehmer das Institut hierüber umgehend. Im Einführungswochenende wurde vereinbart, dass das vorzeitige Ausscheiden aus dem Ausbildungsprogramm zwischen Trainer und Teilnehmer (in einem persönlichen Gespräch) und im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Die bereits gezahlten Kursgebühren der nicht besuchten Ausbildungsseminare werden nicht erstattet.

6.4 Bei einem Rücktritt von einem offenen Seminar, Nachschulungsprogramm oder Master-Training bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn werden Bearbeitungskosten in Höhe von 50,- € berechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Kursgebühr zuzüglich der Unterbringungskosten der Seminarhäuser zu zahlen, oder man stellt einen Ersatzteilnehmer.

6.5 Wenn das Institut es aus zwingenden Gründen als notwendig erachtet, dass ein Teilnehmer die Ausbildung unterbricht oder vorzeitig beendet, erstattet das Institut dem Teilnehmer die Kursgebühren der nicht besuchten Ausbildungsseminaren.

 

7. Höhere Gewalt und Annullierung durch das Institut

7.1 Das Institut behält sich das Recht vor, falls nötig, die ursprünglichen Trainer und Dozenten auszutauschen. Dabei verpflichtet sich das Institut, die ursprünglichen Zielsetzungen des Programms so gut wie möglich zu realisieren.

7.2 Falls das Institut nicht in der Lage sein sollte, (einen Teil) ein Nachschulungsprogramms – Master-Training – durchzuführen, aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen wie den Ausfall von Trainern und/oder Veranstaltungsräumen, werden bereits bezahlte Kursgebühren vom Institut erstattet.

 

8. Haftungsausschlüsse

8.1 Das Institut ist nicht haftbar für indirekte Folgeschäden und nachteilige Folgen, die eventuell entstehen können, als Folge der Durchführung der Programme durch das Institut.

8.2 Für direkte Schäden ist das Institut nur haftbar in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die dem Institut anzulasten sind.

8.3 Ist das Institut verpflichtet, den Schaden zu begleichen, beschränkt sich die Erstattung eines Schadens maximal auf die Höhe der vereinbarten und bezahlten Kursgebühren.

 

9. Urheberrechte – Intellektuelles Eigentum

9.1 Das Institut behält alle Urheber- und andere Rechte über alle Studienunterlagen.

9.2 Die Studienunterlagen des Instituts werden während der Trainings den Teilnehmern ausgehändigt. Die Teilnehmer dürfen diese Unterlagen nur zum eigenen Bedarf nutzen und vervielfältigen.

9.3 Um rechtmäßig die Unterlagen des Instituts für andere Zielsetzungen als die Trainings des Institut zu vervielfältigten oder zu nutzten, bedarf es einer vorab angefragten schriftlichen Zustimmung des Instituts.

10. Datenschutz

10.1 Das Institut und seine Trainer und Dozenten verpflichten sich, persönlichen Daten und andere vertraulichen Informationen von Teilnehmern für Dritten unzugänglich zu behandeln und aufzubewahren.

10.2 Durch die Unterzeichnung des Vertrags mit dem Institut stimmt der Teilnehmer zu, dass das Institut seinen persönlichen Daten benutzt, um ihm Informationsmaterial über die Programme des Instituts zuzusenden.

10.3 Informationen über Teilnehmer werden ausschließlich mit ausdrücklicher Erlaubnis des betreffenden Teilnehmers an Dritte weitergegeben.

 

11. Beschwerdeprozedur für Teilnehmer

Siehe auch: ‚Ethik Kodex – Atemtherapie

11.1 Wenn ein Teilnehmer sich über ein Programm des Institut beschweren will, muss er innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des betreffenden Programms die Beschwerde schriftlich und mit Argumenten unterbaut der Leitung des Instituts zuschicken.

11.2 Das Institut nimmt innerhalb von 4 Wochen Kontakt mit dem Teilnehmer, der die Beschwerde eingereicht hat, auf um eine sorgfältige und korrekte Bearbeitung der Beschwerde zu gewährleisten.

11.3 Die Beschwerde und alle dazugehörigen Dokumente werden durch die Leitung des Instituts vertraulich behandelt und für 2 Jahre archiviert.

11.4 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Institut und allen Vertragspartnern (Teilnehmern) gilt ausschließlich das niederländische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Instituts in den Niederlanden.

11.5 Beschwerden werden innerhalb einer Frist von zwei Monaten abgewickelt. Wenn mehr Zeit benötigt wird, werden Teilnehmer innerhalb von vierzehn Tagen benachrichtigt. Der Grund für die Verzögerung wird dargelegt, und das Institut teilt mit wann eine definitive Antwort gegeben werden kann.

11.6 Ist eine externe Unterstützung von einem unabhängigen Dritten erforderlich ist dies, Arie van der Craats, Almere. Sein Urteil ist bindend und mögliche Konsequenzen werden schnellstmöglich vom Institut behandelt.